Für Übergangsbegleitung und Coaching, Workshops sowie Keynotes und Lesungen. Stand: 1. November 2026.
Dieser Teil gilt für alle Angebote.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Selina Fullert, handelnd unter der Marke C.S.P.F. (Circulus Sacrae Potentiae Femineae), Anschrift: c/o IP-Management #12528, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie umfassen Übergangsbegleitung und Coaching (Teil B), Workshops (Teil C) sowie Keynotes und Lesungen (Teil D). Alle Personenbezeichnungen in diesen AGB gelten für sämtliche Geschlechter.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen vorab schriftlich zustimmt.
(3) Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge: erstens die individuelle Vereinbarung, zweitens der jeweilige besondere Teil (B, C oder D), drittens dieser Teil A.
(1) Die Angebote geben Orientierung, Reflexion, Struktur und Begleitung. Der Kunde entscheidet selbst, was er aus den Impulsen macht, und trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen und deren Folgen.
(2) Der Kunde macht zu Beginn und im Verlauf wahrheitsgemäße Angaben, soweit sie für die Zusammenarbeit von Bedeutung sind, und informiert vorab, wenn sich daran etwas ändert.
(3) Der Kunde sorgt bei Online- und Telefonterminen selbst für eine störungsfreie Verbindung und einen geschützten Ort, an dem er sich ungestört äußern kann.
Der Anbieter gibt keine Rechts-, medizinische oder psychotherapeutische Beratung. Er haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf dieser Grundlage trifft.
Alle Unterlagen, Materialien, Fragebögen, Präsentationen und Inhalte des Anbieters bleiben sein geistiges Eigentum. Der Kunde darf sie nur für den eigenen Gebrauch nutzen. Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
(1) Bei Lesungen, Vorträgen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen darf der Anbieter Ablauf, Zeiten, Ort und mitwirkende Personen aus wichtigem Grund ändern, solange der Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen teilt er unverzüglich mit. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
(2) Verpflegung und Anreise gehören nicht zum Angebot, soweit nichts anderes angegeben ist. Auf Veranstaltungen gilt das Hausrecht des Anbieters beziehungsweise des Veranstalters.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit zulässig, eine wirksame, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Gleiche gilt für Lücken. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gilt für Einzelbegleitung in Präsenz, per Telefon und online.
Der Anbieter begleitet den Kunden in Zeiten von Umbruch und Veränderung durch Gespräche, Fragen und Methoden zur Orientierung, Reflexion und Strukturierung. Es handelt sich um einen Dienstvertrag. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Termine, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Begleitung ist keine Psychotherapie und keine Heilkunde.
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter ein Angebot in Textform abgegeben und der Kunde es in Textform angenommen hat, oder wenn der Kunde ein auf der Website angebotenes Paket bucht und der Anbieter die Buchung bestätigt.
(2) Umfang, Anzahl und Dauer der Termine ergeben sich aus dem Angebot. Dauer und weitere Termine können danach einvernehmlich vereinbart werden.
(1) Der Kunde versichert, dass keine Erkrankung vorliegt, die seine Geschäftsfähigkeit einschränkt oder einer Begleitung dieser Art entgegensteht, und dass er sich nicht in einer akuten psychischen Krise befindet.
(2) Befindet sich der Kunde in psychotherapeutischer oder ärztlicher Behandlung, teilt er das dem Anbieter vor Beginn mit. Die Begleitung ersetzt weder eine Behandlung noch einen Arztbesuch. Fallen im Gespräch medizinische oder psychologische Fachbegriffe, ist damit keine Diagnose verbunden.
Der Anbieter darf einen Termin oder die Zusammenarbeit abbrechen oder beenden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass der Kunde psychisch nicht stabil genug ist, dass der Kunde unter erkennbarem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder dass der Kunde den Anbieter oder Dritte beschimpft, bedroht oder diskriminiert. Ein bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall nicht erstattet.
(1) Der Anbieter behält alles, was ihm im Rahmen der Zusammenarbeit anvertraut wird, für sich und gibt es nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden weiter. Das gilt auch nach Ende der Zusammenarbeit.
(2) Ausnahmen gelten, soweit der Anbieter gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunft verpflichtet ist, oder soweit er zur Abwehr eines Angriffs auf sich oder seine Tätigkeit zutreffende Tatsachen offenlegen muss.
(3) Der Kunde hält seinerseits vertraulich, was er in Gruppenformaten über andere Teilnehmende erfährt.
(4) Eine gesetzliche Schweigepflicht, wie sie für Ärzte oder Rechtsanwälte gilt, besteht nicht. Die Verschwiegenheit beruht auf diesem Vertrag.
Der Anbieter verspricht weder ein bestimmtes Ergebnis noch das Erreichen von Zielen.
Werden im Rahmen der Begleitung Deutungen aus Astrologie, Human Design oder ähnlichen Systemen angeboten, sind sie Anregungen zur Selbstreflexion. Sie sind keine Vorhersagen, werden nicht als wissenschaftlich belegt dargestellt, und es wird nicht zugesichert, dass etwas eintritt.
(1) Das Honorar ergibt sich aus dem Vertrag und ist ein Endpreis.
(2) Die Beträge sind im Voraus bargeldlos zu zahlen. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist sie spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Buchung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
(1) Mit der Terminvereinbarung wird der Termin verbindlich. Der Kunde kann ihn bis 48 Stunden vorher kostenfrei in Textform absagen.
(2) Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ist der Kunde verpflichtet, den vollen Anspruch (100 Prozent des vereinbarten Honorars für diesen Termin) zu leisten.
(3) Sagt der Anbieter einen Termin ab, wird er nachgeholt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(1) Dauer und Termine ergeben sich aus dem Vertrag.
(2) Beide Seiten können die Zusammenarbeit jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft in Textform beenden. Bereits erbrachte Leistungen und nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden nicht erstattet. Bei Vorauszahlung erstattet der Anbieter das Honorar für Termine, die bei Eingang der Kündigung noch mehr als 48 Stunden entfernt liegen. Für Termine innerhalb dieser 48 Stunden besteht kein Erstattungsanspruch.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Fragebögen, Arbeitsblätter und Materialien (auch elektronisch) bleiben im Eigentum und im Urheberrecht des Anbieters. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
Gilt für Gruppenformate in Präsenz und online.
(1) Die Anmeldung erfolgt über die Website oder per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anmeldung in Textform bestätigt.
(2) Jugendliche dürfen nur teilnehmen, wenn ihr gesetzlicher Vertreter ausdrücklich zustimmt. Für alle Teilnehmenden gelten die Angaben aus § 10 (Gesundheit und Krisen) entsprechend.
Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung und ist ein Endpreis. Sie ist bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin zu zahlen.
(1) Eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird nur erstattet, wenn die Absage bis 48 Stunden vor Beginn erfolgt.
(2) Der Kunde darf eine Ersatzperson benennen, wenn diese die Voraussetzungen erfüllt.
(3) Der Anbieter darf einen Workshop aus wichtigem Grund absagen oder verschieben. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(4) Der Anbieter behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl den Workshop-Termin zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Absatz 3 gilt entsprechend.
Die Teilnehmenden behandeln jegliche persönliche Beiträge und Äußerungen anderer vertraulich. Der Anbieter darf Personen ausschließen, die den Ablauf stören, andere Teilnehmende herabsetzen oder gefährden.
(1) Der Kunde sorgt für Endgerät, Internetverbindung und einen ungestörten Ort.
(2) Mitschnitte, Screenshots und Aufzeichnungen durch Teilnehmende sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Anbieter vor, Teilnehmende auszuschließen.
(3) Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
Unterlagen und Arbeitsmaterialien sind nur für den eigenen Gebrauch bestimmt (siehe § 4).
Gilt für Bühnenauftritte, Vorträge und Lesungen bei Veranstaltern (Auftraggeber).
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter ein Angebot in Textform abgegeben und der Auftraggeber es in Textform angenommen hat. Thema, Dauer, Termin, Ort und Format ergeben sich aus dem Vertrag.
(2) Der Anbieter gestaltet Inhalt und Ablauf seines Auftritts frei. Absprachen zum Thema bleiben unberührt.
(1) Das Honorar ergibt sich aus dem Vertrag.
(2) Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten trägt der Auftraggeber, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
(3) Zahlungsbedingungen und eine mögliche Anzahlung ergeben sich aus dem Vertrag.
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftraggeber bis 30 Tage vor dem Termin kostenfrei absagen. Danach werden 50 Prozent des Honorars fällig. Bereits unwiderruflich entstandene Reisekosten werden zusätzlich berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Ist der Anbieter durch Krankheit oder andere nicht zu vertretende Gründe verhindert, bemüht er sich um einen Ersatztermin. Bereits gezahltes Honorar wird erstattet, wenn kein Ersatztermin zustande kommt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Der Auftraggeber stellt Raum, Ton- und Präsentationstechnik und einen Technikcheck rechtzeitig vor dem Auftritt bereit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter teilt seinen Bedarf vorab mit.
(1) Foto-, Audio- und Videoaufnahmen des Auftritts sowie die Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(2) Inhalt, Konzept und Unterlagen des Vortrags bleiben geistiges Eigentum des Anbieters (siehe § 4).
Stand: 1. November 2026